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ORGANISATORISCHER BRANDSSCHUTZ UND BESONDERE EINRICHTUNGEN

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit ist das grundlegende Schutzziel des Brandschutzes.

Doch wenn in die Freiheit der Person, z.B. wegen einer verhängten Freiheitsstrafe oder wegen der Einweisung in eine geschlossene Abteilung eines Krankenhauses eingegriffen wird, geraten unsere alltäglichen Möglichkeiten des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes schnell an ihre Grenzen. Hier erhöht sich der Anspruch an die Garantenstellung des Brandschutzverantwortlichen. Aber auch das Schutzbedürfnis gegen Angriffe von außen bewirkt oftmals eine Einschränkung im Brandschutz der jeweiligen Einrichtung. So werden Kindergärten und Schulen während der Kernzeiten abgeschlossen, um Entführungen oder Amokläufe zu verhindern.

Andererseits gibt es Personen, die ihren Körper zeitweilig oder auf Dauer nicht unter Kontrolle haben und damit auch einen intakten Rettungsweg nicht selbst begehen können. Für all diese Fälle, in denen der erste Rettungsweg nicht ohne Probleme nutzbar ist, wurde der Fachbereich besondere Einrichtungen ins Leben gerufen.

Die Brandschutzverantwortlichen in den „Besonderen Einrichtungen“, zu denen Kindergärten, Schulen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten und Altersheime zählen, tragen dort eine besondere Verpflichtung. Die körperlichen und baulichen Hindernisse, die einer Selbstrettung entgegenstehen müssen durch organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen kompensiert werden. Dies erstreckt sich bis in den abwehrenden Brandschutz, um im Einsatzfall mehr ortskundige Helfer vor Ort zu bekommen.

Der Werkfeuerwehrverband unterstützt seine Mitglieder, die in diesen Bereichen tätig sind, durch ein Netzwerk aus Spezialisten. Fragen und Probleme können dem Fachbereich vorgetragen werden. Von dort werden Hilfestellungen und Hinweise gegeben. Insbesondere der organisatorische Brandschutz entwickelt in den besonderen Einrichtungen seine maximale Leistungsfähigkeit, um die Schutzziele bestmöglich erreichen zu können. Da es hierfür keinen Baukasten gibt, ist das „Netzwerken“ im Fachbereich ein hervorragendes Arbeitsmittel.

FACHBEREICHSLEITER
Harald Bauer

Stv. FACHBEREICHSLEITER
Rainer Endres

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